BENÖTIGEN SIE HILFE?
Benötigen Sie Hilfe, weil Sie oder jemand anders wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, ohne sie begangen zu haben?
Bitte füllen Sie Vorblatt & Fragebogen (s. unten) aus und schicken diesen gemeinsam mit dem Urteil an uns.
Bitte senden Sie uns NIE unaufgefordert Akten aus dem Verfahren oder Beweismaterial zu! Bitte beachten Sie, dass wir erst mit der Arbeit beginnen können, wenn die Unterlagen vorhanden sind.
Senden Sie Fragebogen und Urteil
per E-Mail an
info[at]wiederaufnahme.com
oder per Post an
Projekt Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.
Köpenicker Str. 175
10997 Berlin
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Vorblatt und Fragebogen enthalten Fragen:
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zu Ihrer Person und Ihrer aktuellen Situation,
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zu Ihrem Strafverfahren (Was steht im Urteil? Wurden Rechtsmittel eingelegt?) und
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zur Wiederaufnahme (Warum möchten Sie eine Wiederaufnahme? Welche Beweise wurden im Verfahren verwendet? Welche neuen Beweise gibt es?).
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Sie finden Vorblatt & Fragebogen hier:
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Es geht dann so weiter:
Mit Ihren Antworten aus dem Fragebogen und weiteren Unterlagen (Ihr Urteil), die Sie uns schicken, beginnen wir mit einer Vorprüfung. Dabei geht es darum, ob wir Ansätze für ein Wiederaufnahmeverfahren (also: erscheint es möglich, dass es neue Beweise gibt?) sehen. Während dieser Vorprüfung besteht kein Mandatsverhältnis. Wir haben also kein Zeugnisverweigerungsrecht, und es besteht auch kein Beschlagnahmeschutz (es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass etwas beschlagnahmt wird, weil Ihr Verfahren ja abgeschlossen ist).
Die Vorprüfung kann einige Zeit dauern, denn wir arbeiten mit Studierenden in der Freizeit. Bitte bedenken Sie, dass das Ergebnis auch sein kann, dass wir keine Ansätze für einen Wiederaufnahmeantrag finden. Wenn wir mit dieser Vorprüfung fertig sind, melden wir uns bei Ihnen. Sie können dann entscheiden, was Sie mit dem Ergebnis machen. Ggf. ist eine Vermittlung an eine:n Rechtsanwält:in möglich. Sie müssen für die Vorprüfung nichts bezahlen. Aber falls Sie Geld haben, freuen wir uns über Ihre Spende, denn bei uns entstehen Kosten.
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Wir weisen darauf hin, dass die Mitarbeiter:innen des Projekts nicht mandatiert werden. Das bedeutet, dass die Privilegien, die normalerweise das Verhältnis von Verteidiger:in und Beschuldigtem schützen, so nicht bestehen. So können wir gegenüber staatlichen Behörden kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Auch sind die uns von Ihnen zugesandten Unterlagen nicht so vor dem staatlichen Zugriff geschützt, wie sie es wären, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mandatiert hätten. Selbstverständlich haben wir uns aber intern der Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihren Fall mit absoluter Diskretion.