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Tagungsbericht: 24. Arbeitskreis Psychologie im Strafverfahren


Am 2. November 2024 fand in Düsseldorf die 24. Tagung des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren statt. Unter dem diesjährigen Thema „Sexueller Kindesmissbrauch – ein Blick auf (mögliche) Täter und (mögliche) Opfer“ bot die Tagung wertvolle Einblicke in aktuelle Forschung und praxisrelevante Diskussionen.

 

Unser Vorstandsmitglied Laura Farina Diederichs war eingeladen, unsere Arbeit vorzustellen und die Probleme bei der Wiederaufnahme von Fehlurteilen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu beleuchten. Ihr Vortrag mit dem Titel „Wiederaufnahmeverfahren nach falschen Zeugenaussagen“ fokussierte sich auf den Einsatz der Rechtspsychologie zur Korrektur fehlerhafter Zeugenaussagen. Laura präsentierte aktuelle empirische Erkenntnisse zu falschen Zeugenaussagen als Fehlerquelle im Strafprozess und erläuterte inwieweit die Begutachtung auf Aktenlage sowie methodenkritische Gutachten in Wiederaufnahmeverfahren fruchtbar gemacht werden können. Dabei wies sie auf Probleme hin, die uns in der praktischen Arbeit begegnen und bot Lösungsansätze an.

 

Im Anschluss präsentierten M.Sc. Michaela Sonnicksen, Dr. phil. Joscha Hausam sowie Prof. Dr. Johannes Fuß ihre aktuellen Forschungsergebnisse.

Sonnicksen zeigte unter anderem auf, dass vermeintliche Wiedererinnerungen an sexuellen Missbrauch häufig innerhalb von Psychotherapien entstehen, wenn gezielt nach einem vermeintlich verdrängten Missbrauchserlebnis gesucht wird und dass Betroffene langfristig unter den psychischen und sozialen den Konsequenzen leiden. Außerdem wies sie darauf hin, dass auch in Berufsgruppen, die in Strafverfahren involviert sind, falsche Annahmen zum Traumagedächtnis verbreitet sind.

Hausam beleuchtete die Motive und Risikofaktoren von Konsumenten von Missbrauchsabbildungen und wies darauf hin, dass sich diese von "Hands-on"-Tätern unterscheiden, was wichtige Implikationen für die Prävention hat.

Fuß analysierte, wie die Pathologisierung außer Kontrolle geratener Sexualität die Schuldbeurteilung durch Expert:innen und Richter:innen beeinflusst.

 

Zum Abschluss leitete RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher mit einem Impulsvortrag die Schlussdiskussion zur richterlichen Videovernehmung von Kindern ein. Die Diskussion, an der Kirsten Böök, Simone Gallwitz, Dr. Yves Georg, Stefan Lücke und Katja Schröder teilnahmen, wurde von Christopher Piltz (DER SPIEGEL) moderiert. Sie befasste sich mit den Chancen und Herausforderungen audiovisueller Zeugenvernehmungen sowie deren Einführung in Hauptverhandlungen nach §§ 58a und 255a StPO.

 

Die neunstündige Veranstaltung bot umfassende Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen der Rechtspsychologie. Ein herzliches Dankeschön geht an die Veranstalterinnen und alle Teilnehmer:innen für die wertvollen Diskussionen und den informativen Austausch. Besonders bereichernd war der Dialog mit Vertreter:innen der Staatsanwaltschaft, Polizei und Opferhilfen, denen wir unser Anliegen, Fehlurteile zu vermeiden und Prävention zu stärken, vermitteln konnten.



 

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